Wichtige Informationen zur offnen Sprechstunde

Mit Einführung des TSVG muss jede orthopädische Praxis sogenannte „offene Sprechstundenzeiten“ von mindestens 5 Stunden pro Woche anbieten. Unsere aktuellen diesbezüglichen Zeiten entnehmen Sie bitte der dafür vorgesehenen Veröffentlichung auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass JEDER Patient, der zu einer solchen offenen Sprechstundenzeit in die Praxis kommt, auch behandelt werden muss oder kann. Wenn mehr Patienten erscheinen als in der dafür vorgesehenen Zeit behandelt werden können, können und müssen diese abgelehnt werden um die Behandlungsqualität aufrecht zu erhalten und die weitere Sprechstunde mit den Termin-Patienten nicht zu kompromittieren.
Des weiteren ist diese offene Sprechstunde NICHT für ausführliche Untersuchungen und Behandlungen komplizierter Fälle vorgesehen! Im Gesetzestext steht ausdrücklich, dass im Rahmen der offenen Sprechstunde eine „erste orientierende Kontaktaufnahme“ vorgesehen ist.

Bitte erwarten Sie daher nicht, dass SIe sicher und ohne Ausnahme von mir behandelt werden können, wenn Sie ohne Anmeldung während der offenen Sprechstundenzeiten in der Praxis erscheinen! Auch die sonst von mir gerne genommene nötige Zeit, um sich ausführlich mit Ihrem Problem zu beschäftigen, habe ich in der offenen Sprechstunde nicht.

Ich rate Ihnen daher dringend, an dem Tag, an dem Sie meine offenen Sprechstundenzeiten nutzen wollen, bereits morgens um 8.00 Uhr in der Praxis anzurufen und nach freien Kapazitäten zu fragen. So vermeiden Sie, dass Sie sich unnötig auf den Weg in meine Praxis machen und trotz offener Sprechstunde von mir aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden müssen.

VIELEN DANK!